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   FG Schleswig-Holstein, 16.06.1997 - V 159/97   

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FG Schleswig-Holstein, 16.06.1997 - V 159/97 (https://dejure.org/1997,27297)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.06.1997 - V 159/97 (https://dejure.org/1997,27297)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. Juni 1997 - V 159/97 (https://dejure.org/1997,27297)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Stuttgart, 11.07.2003 - 26 O 574/02

    Vereinbarung eines Gerichtsstandes; Anspruch auf Frachtzahlung; Zulässigkeit,

    Dabei kann sich die Beklagte nicht darauf berufen, dass ihr ein derartiger Handelsbrauch nicht bekannt ist, da ausreichend ist, wenn der Handelsbrauch als bekannt angesehen werden kann, was im internationalen Seeverkehr, was schon alleine die Anzahl der zur Problematik von Gerichtsstandsklauseln in Konnosssementen ergangenen Entscheidungen (s. die oben genannten sowie die Entscheidungen des EuGH Rechtssache 71/83 "Tilly Russ", Slg. 1984, 2417 und Rechtssache 159/97 "Castaletti", Slg. 1999, 1597 und Rechtssache 387/98 "Croeck Maritim", Slg. 2000, 9337) verdeutlicht, der Fall ist.

    Insofern wird bei der Beklagten als Teilnehmerin am internationalen Seetransport vermutet, dass sie diesen Handelsbrauch kannte oder zumindest kennen musste, da die Aufnahme von Gerichtsstandsvereinbarungen in Konnossementbedingungen allgemein und regelmäßig erfolgt und daher hinreichend bekannt ist, um ihr die Bedeutung einer ständigen Übung zukommen zu lassen (vgl. EuGH, Rechtssache 159/97. "Castaletti", Slg. 1999, 1597; EuGH, Rechtssache 106/95, "MSG", "Slg. 1997, 911").

    Auch unter Berücksichtigung der zur Problematik von Gerichtsstandsklauseln in Konnossementen ergangenen Entscheidungen des EuGH (insbesondere Rechtssache 71/83 "Tilly Russ", Slg. 1984, 2417 und Rechtssache 159/97 "Castaletti ./. Hugo Trumpy", Slg. 1999, 1597 und Rechtssache 387/98 "Croeck Maritim ./. Handeslveem", Slg. 2000, 9337), kommt man zum selben Ergebnis.

  • FG Hamburg, 10.07.2002 - V 326/97

    Unternehmerinitiative: Vermietung von Ferienwohnungen

    Entscheidend ist, inwieweit die Vermietung derjenigen eines gewerblichen Beherbergungsbetriebs vergleichbar ist, die Wohnungen also wie Hotel- oder Pensionsräume ausgestattet sind, für ihre kurzfristige Vermietung an wechselnde Mieter geworben wird und sie hotelmäßig angeboten, d.h. auch ohne Voranmeldung jederzeit zur Vermietung bereitgehalten (BFH-Urteil in BStBl II 1990, 383) und genutzt werden (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil vom 16.06.1997 V 159/97, EFG 1997, 1501, bestätigt durch BFH BFH/NV 2001, 752 ).
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